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Obligatorische Hundekurse im Kanton Zürich 2025

👉👉👉 Am 1. Juni 2025 tritt das neue Hundegesetz in Zürich in Kraft. Unabhängig von Rasse und Grösse eines Hundes müssen ab dem 1. Juni 2025 alle Hundehalter obligatorische Kurse besuchen.


Hundegesetz Zürich 2025 - das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Hundehalter, der seinen Hund ab dem 1. Juni 2025 bekommt, muss in Zürich obligatorische Kurse besuchen. Rasse und Grösse des Hundes ist egal.

  • Ein Theoriekurs mit abschliessender Prüfung ist für Neuhundehalter Pflicht, oder wenn länger als 10 Jahre kein Hund gehalten wurde.

  • Der praktische obligatorische Hundekurs umfasst sechs Kurslektionen und muss von allen Hundehaltern absolviert werden.


Hundehalter, die ihren Hund vor dem 1. Juni 2025 bekommen haben, müssen jedoch noch gemäss dem "alten" Hundegesetz die obligatorischen Hundekurse absolvieren.


Sind Hundekurse im Kanton Zürich obligatorisch?

Im Kanton Zürich gilt ab dem 1. Juni 2025 für alle Hunde eine obligatorische Kurspflicht. Das heisst, dass alle Hundehalter, die ihren Hund ab dem 1. Juni 2025 bekommen, obligatorisch folgende Kurse besuchen müssen:

  • Theoriekurs mit abschliessender Prüfung

  • 6 praktische Kurslektionen ohne Prüfung


Obligatorischer Theoriekurs

Hundehalter die zum ersten Mal einen Hund für mindestens drei Monate halten und in einer Zürcher Gemeinde leben müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen. Der Theoriekurs wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Der Theoriekurs wird online oder bei unserer Hundeschule in Zürich Albisgüetli vor Ort angeboten.


Es gibt jedoch gewisse Ausnahmen. In folgenden Fällen müssen Hundehalter keinen Theoriekurs besuchen:


  • Hundehalter, die in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben müssen keinen Theoriekurs absolvieren.

  • Hundehalter, die einen Hund vom Ehe- oder Lebenspartner übernehmen, müssen keinen Theoriekurs absolvieren, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt.

  • Sehbehinderte Hundehalter, die einen Blindenführhund von einer Blindenführhundeschule übernehmen, müssen keinen Theoriekurs absolvieren, wenn die Blindenführhundeschule von der Invalidenversicherung anerkannt ist.


Wann muss der Theoriekurs absolviert werden

Der Theoriekurs kann frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton absolviert werden. Frühestens aber ab dem 1. Juni 2025.


Prüfung nach dem Theoriekurs

Am Ende des Theoriekurses muss eine Prüfung absolviert werden. Wenn die Prüfung nach dem Theoriekurs nicht bestanden wird, kann sie ohne Probleme nochmals wiederholt werden.





Obligatorische praktische Kurslektionen

Alle Hunde, die ab dem 1. Juni 2025 in den Kanton Zürich zuziehen, bzw. deren Hundehalter, müssen einen praktischen Hundekurs absolvieren. Die praktische Ausbildung umfasst sechs Kurslektionen.


Der Hund muss bei Beginn der praktischen Kurslektionen mindestens 6 Monate alt sein. Spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich müssen die praktischen Kurslektionen abgeschlossen sein.


Ausnahmen von den praktischen Hundekursen

Keine Pflicht zur praktischen Hundeausbildung besteht für Hundehalter, die einen Hund halten, der bei seinem Erwerb oder beim Zuzug in den Kanton Zürich älter als zehn Jahre ist.


Zudem gibt es weitere Ausnahmen. In folgenden Fällen müssen Hundehalter keine praktische Hundeausbildung absolvieren:


  • Hundehalter, die einen Hund halten, der bei seinem Erwerb oder beim Zuzug des Hundehalters Person in den Kanton Zürich älter als zehn Jahre ist, müssen keine praktische Hundeausbildung absolvieren.

  • Hundehalter, die in den Kanton Zürich zuziehen und eine praktische Hundeausbildung absolviert haben, die gemäss Bestätigung des Veterinäramts gleichwertig ist, müssen keine praktische Hundeausbildung absolvieren.

  • Hundehalter, die den Hund vom Ehe- oder Lebenspartner übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt, müssen keine praktische Hundeausbildung absolvieren.

  • Hundehalter, die gemäss §16 d Abs. 1 eine Bewilligung als Hundeausbildnerin oder Hundeausbildner haben, müssen keine praktische Hundeausbildung absolvieren.

  • Hundehalter, die ihre Hunde für den Sicherheitsdienst der Polizei oder einer Strafvollzugsanstalt oder beim Grenzwachtkorps einsetzen, müssen keine praktische Hundeausbildung absolvieren.

  • Hundehalter, die einen vom Bundesamt für Umwelt anerkannten Herdenschutzhund einsetzen, müssen keine praktische Hundeausbildung absolvieren.


Ausserdem kann das Veterinäramt Zürich einen Hundehalter auf Gesuch von der praktischen Hundeausbildung befreien, wenn der Hundehalter aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung nicht absolvieren kann oder einen kranken oder verhaltensauffälligen Hund hält, mit dem keine praktische Hundeausbildung durchgeführt werden kann.


Wann müssen die praktischen Kurslektionen absolviert werden

  • Der Hund muss bei Beginn der praktischen Kurslektionen mindestens 6 Monate alt sein.

  • Spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich müssen die praktischen Kurslektionen abgeschlossen sein.


Der Kanton Zürich hat am 21. März 2025 hierzu eine Medienmitteilung veröffentlicht.




Hundegesetz Zürich bis zum 31. Mai 2025

Hundehalter, die ihren Hund bis zum 31. Mai 2025 erwerben oder in den Kanton Zürich zuziehen, müssen gemäss dem "alten" Hundegesetz Kurse besuchen. Das "alte" Hundegesetz im Kanton Zürich schreibt für bestimmte Rassen und Hunde eine obligatorische Kurspflicht vor. Das heisst, dass mit diesen Hunden bestimmte Hundekurse besucht und absolviert werden müssen. Diese Kurspflicht besteht seit dem Jahr 2010. Seit dann gibt es im Kanton Zürich eine Ausbildungspflicht für Hundehalterinnen und Hundehalter von grossen oder massigen Hunden.


Diese aktuelle Regelung im Jahr 2025 ist immer noch aktuell und gilt bis und mit 31. Mai 2025.


Obligatorischer Welpenkurs und obligatorischer Junghundekurs

Hundehalter, die ihren Hund bis zum 31. Mai 2025 erwerben oder bis dann in den Kanton Zürich zuziehen, müssen unter Umständen einen Welpenkurs und einen Junghundekurs besuchen.


Unsere Hundeschule animalcoach.ch Zürich bietet obligatorische Welpenkurse und Junghundekurse an. Diese Kurse können natürlich auch freiwillig besucht werden.


Die obligatorische Welpenschule muss bis zum Alter von 16 Wochen besucht werden und umfasst 4 Kursstunden Welpenschule.




Der obligatorische Junghundekurs muss bis zum Alter von 18 Monaten besucht werden und umfasst 10 Kursstunden.




Welche Hunde müssen aktuell einen obligatorischen Hundekurs im Kanton Zürich besuchen?

Da die revidierte Hundeverordnung erst am 1. Juni 2025 in Kraft tritt, ist die Hundeausbildung im Kanton Zürich aktuell für alle Hunde in Zürich obligatorisch, die nicht als kleinwüchsig gelten.


In anderen Worten: im Kanton Zürich müssen im Moment alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind. Die abschliessende Liste der kleinwüchsigen Hunderassen findest du auf der Website des Veterinäramts Zürich.


Achtung: Kleinwüchsig ist nicht gleichbedeutend mit der Einteilung Klein bei AMICUS. Die Grösseneinteilung bei AMICUS ist somit nicht ausschlaggebend in Bezug auf die Ausbildungspflicht für deinen Hund.


Kurspflicht für Hundehalter im Kanton Zürich im Überblick

Diese Kurspflicht gilt bis zum 31. Mai 2025 bzw. für Hundehalter, die ihren Hund bis zum 31. Mai 2025 erwerben oder bis dann in den Kanton Zürich zuziehen.

Alter des Hundes - bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton Zürich

Welpenförderung (mind. 4 Lektionen)

Junghundekurs (mind. 10 Lektionen)

Erziehungskurs (mind. 20 Lektionen)

8 bis 16 Wochen

ja

ja

nein

16 Wochen bis 18 Monate

nein

ja

ja *

18 Monate bis 8 Jahre

nein

nein

ja

über 8 Jahre

nein

nein

nein

* ausser die kantonale Bestätigung ist vorhanden


Diese Informationen stammen von der Website des Veterinäramts des Kanton Zürich, wo diesbezüglich viele weitere Informationen veröffentlicht sind.


Muss ich mit meinem Hund in Zürich einen obligatorischen Hundekurs absolvieren?


Wenn du deinen Hund ab dem 1. Juni 2025 erwirbst oder danach in den Kanton Zürich zuziehst musst du auf jeden Fall einen obligatorischen Hundekurs absolvieren. Etwas weiter oben findest du die entsprechenden Informationen.


Bis dahin kommt es darauf an. Mit dem Kurs-Guide für Hundehaltende findest du einfach und schnell heraus, ob du mit deinem Hund eine obligatorische Ausbildung absolvieren musst und zeigt dir an, welche Hundekurse im Kanton Zürich für dich und deinen Hund verpflichtend zu absolvieren sind.


Im Kurs-Guide gibst du die Rasse deines Hundes an, das Geburtsdatum und das Datum, seit dem dein Hund bei dir ist, und der Kurs-Guide zeigt dir dann an, ob du Hundekurse obligatorisch absolvieren musst und falls ja, welche Hundekurse. Zum Beispiel einen Welpenkurs, einen Junghundekurs und/oder einen Erziehungskurs für Hunde.


Ist der Besuch einer Hundeschule in Zürich obligatorisch?

Der Besuch einer Hundeschule in Zürich ist obligatorisch nur für Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten. Weiter oben haben wir dies genauer erklärt. Dies ändert sich jedoch am 1. Juni 2025.


Hundegesetz Kanton Zürich 2025

Das aktuell (bis 31. Mai 2025) gültige Hundegesetz Zürich kann auf der Website des Kanton Zürich eingesehen werden.


Sind Hundekurse in der Schweiz obligatorisch?

Seit 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr.


Bis Ende 2016 gab es das nationale Hundekurs-Obligatorium. Dieses nationale Hundekurs-Obligatorium, das schweizweit galt, wurde Ende 2016 abgeschafft. Seit 2017 können die Kantone jeweils selbst bestimmen, ob in einem Kanton Hundekurse obligatorisch sind oder nicht.


Fragen zur obligatorischen Kurspflicht

Bei Fragen zur obligatorischen Hundekurspflicht im Kanton Zürich kannst du uns gerne über unser Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren. Wir helfen dir und unterstützen dich so gut wie möglich 🤗

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