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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundeschule animalcoach.ch Zürich, Carolina Jaroch Bonciani

Gültig ab 7. Januar 2024

Die Hundeschule animalcoach.ch Zürich, Carolina Jaroch Bonciani, bietet Einzel- sowie Gruppenunterricht und Seminare rund um Hundeausbildung und Hundeerziehung an. Der Unterricht beinhaltet praktische und theoretische Inhalte und richtet sich an Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund ausbilden, mit ihm trainieren und mit ihm arbeiten möchten.

Die Begriffe «Kunde», «Hundehalterin» und «Hundehalter» werden im Folgenden synonym verwendet.

1. Regeln für den Trainingsunterricht

Die Hundehalterin / der Hundehalter findet sich rechtzeitig und für das Training ausgerüstet vor dem vereinbarten Treffpunkt ein, so dass er mit seinem Tier ohne Stress und Hektik in das Training starten kann.

Dem Tier wird von der Hundehalterin / dem Hundehalter vor dem Training die Möglichkeit gegeben sich in Ruhe zu versäubern.

Auf dem gesamten Trainingsareal und in der Umgebung des Trainingsareals sowie bei allen anderen vereinbarten Trainingsorten herrscht Kot-Aufnahmepflicht durch die Hundehalterin / den Hundehalter für Kot des eigenen Hundes, aus Rücksicht vor Mensch, Tier, Natur und Umwelt.

Die Hundehalterin / der Hundehalter kümmert sich darum, das Markierverhalten des eigenen Hundes in Grenzen zu halten. Dies gilt grundsätzlich für das gesamte Trainingsareal, insbesondere jedoch für alle nicht natürlichen Gegenstände und Immobilien.

Das Trainingsareal wird von der Hundehalterin / dem Hundehalter und seinem Hund erst betreten, wenn das Eingangstor zum Trainingsareal geöffnet ist oder die Tor-Schild-Ampel auf Grün steht.

Der Trainingsort darf nur mit angeleintem Hund betreten werden. Generell gilt in allen Kursen, Seminaren und Trainingsangeboten Leinenpflicht. Nur auf Anweisung der Kursleitung dürfen die Hunde abgeleint und in den Freilauf geschickt werden.

Goldene Regel: Entweder sind alle Hunde an der Leine oder alle im Freilauf.

An der Leine wird von der Hundehalterin / dem Hundehalter immer genügend Abstand zu den anderen Mensch-Hund-Teams gewahrt. Es wird vom Kunden kein Kontakt unter den Hunden zugelassen, wenn sie an der Leine geführt werden, es sei denn dies wird von der Trainingsleitung ausdrücklich angewiesen.

Das Scharren und Buddeln von Löchern ist auf dem gesamten Trainingsareal von der Hundehalterin / dem Hundehalter für den eigenen Hund zu unterbinden.

«Erziehungshilfen» wie z.B. Würgehalsbänder, Lenden-Leine, oder ähnliche Hilfsmittel, die dem Hund körperlichen oder seelischen Schmerz oder Schaden zufügen, sind absolut untersagt.

Die Hundehalterin / der Hundehalter verpflichtet sich, die Trainingsleitung vor dem Training über allfälliges Problemverhalten des Hundes zu informieren, vor allem über Angst oder Aggressionsproblematiken gegenüber Artgenossen oder Menschen.

Die Hundehalterin / der Hundehalter verpflichtet sich ausserdem, die Trainingsleitung vor dem Training über allfällige Auflagen von Behörden oder dem Veterinäramt zu informieren.

Aus Rücksicht vor anderen Kursteilnehmenden bitten wir unsere Kunden, während der Trainings nicht zu rauchen und nicht zu telefonieren.

2. Gesundheitliches

Die Hundehalterin / der Hundehalter erklärt, dass der eigene Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und die allgemein in der Schweiz vorgeschriebenen und im Kern empfohlenen Impfungen verfügt. Die Hundeschule animalcoach.ch Zürich orientiert sich hier an den Impfempfehlungen der SVK-ASMPA 2022. Zudem muss der Hund gechipt sein.

Alle Arten von Krankheiten – auch Schmerzen – des Tieres sind der Trainingsleitung vor Beginn des Trainings mitzuteilen. Die Trainingsleitung kann anschliessend entscheiden, ob der Kunde mit seinem Hund am Unterricht teilnehmen darf oder nicht, um die Ansteckungsgefahr gegenüber den anderen Tieren zu minimieren. Ein Ausschluss vom Training durch die Trainingsleitung kann ebenfalls ausgesprochen werden, wenn eine Hündin läufig ist, auch für läufige Hündinnen gilt eine Meldepflicht von Seiten des Kunden gegenüber der Trainingsleitung.

Beim Welpenförderungskurs muss bei der ersten Kursstunde der Impfausweis des Hundes vorgezeigt werden. Ansonsten kann am Training nicht teilgenommen werden.

3. Haftung

Zum Zeitpunkt der Teilnahme am Unterricht besteht für den Kunden und seinen Hund Versicherungsdeckung durch eine Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für den Abschluss dieser Versicherungen ist der Kunde verantwortlich.

Der Kunde tritt für alle von ihm und seinem Hund sowie von seinen Begleitpersonen verursachten Schäden ein. Die Hundeschule animalcoach.ch Zürich übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die beim Unterricht oder Training entstehen sowie keine Haftung für Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch teilnehmende Hunde entstehen.

Die Hundeschule animalcoach.ch Zürich haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig ihrerseits verursacht wurden. Die vertragliche Haftung wird ausgeschlossen.

4. Vertragsabschluss

4.1 Gruppenkurse - generelle Regelung

Eine Anmeldung für die Kurs- und Unterrichtsangebote erfolgt über die Einsendung des Anmeldeformulars auf der Website der Hundeschule animalcoach.ch Zürich. Daraufhin erhält der Kunde in der Regel einen Zugang zur Kursplanungs-App der Hundeschule animalcoach.ch Zürich und kann sich zu einzelnen Kurslektionen eintragen. Ein Eintrag in einer Terminumfrage der App zu einer einzelnen Kurslektion ist verbindlich, wodurch die Gebühren für den Kurs oder das Unterrichtsangebot fällig werden.

Eine Kursstunde bzw. Kurslektion dauert in der Regel 50-60 Minuten, sofern nichts Anderweitiges von Seiten der Hundeschule animalcoach.ch Zürich angegeben ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

4.2 Privattrainings und Einzeltrainings

Eine Anmeldung für Privatunterricht und Einzeltrainings erfolgt über eine Terminbuchung über das von der Hundeschule animalcoach.ch Zürich eingesetzte Buchungstool "Calendly". Der Kunde kann sich über dieses Tool einen Termin buchen und erhält eine entsprechende Terminbuchungsbestätigung per E-Mail. Eine solche Terminbuchung gilt als verbindlich und mit Terminbuchung ist die entsprechende Vergütung von Seiten des Kunden zu entrichten.

4.3 (Halb)Tagestrainings, Einführungskurse, Theoriekurse, Working Tests, einmalige Spezial-Trainings sowie feste Kursstaffeln

Eine Anmeldung für die Kurs- und Unterrichtsangebote erfolgt über die Einsendung des Anmeldeformulars auf der Website der Hundeschule animalcoach.ch Zürich, kann jedoch auch per Anfrage über einen anderen Kanal erfolgen. Daraufhin erhält der Kunde in der Regel einen Zugang zur Kursplanungs-App der Hundeschule animalcoach.ch Zürich und kann dort in einer Terminumfrage angeben, an welchem Datum oder an welchen Daten er definitiv teilnehmen möchte. Ein Eintrag in einer Terminumfrage der App zu einer einzelnen Kurslektion ist verbindlich, wodurch die Gebühren für den Kurs oder das Unterrichtsangebot fällig werden.

4.4 Trüffelpraxiskurse (Modul 2 - 5)

Für die Teilnahme an unseren Trüffelpraxistrainings wird vom Kunden bei Anmeldung folgende Vereinbarung akzeptiert:

In den Praxistrainings werden wir an verschiedenen Trüffelplätzen auf Trüffelsuche gehen. An diesen Orten darf ausserhalb des von der Hundeschule animalcoach.ch Zürich geleiteten Trainings nicht geübt werden. Der Grund dafür ist, dass wir die Kurse ansonsten nicht mehr an diesen Plätzen durchführen können, wenn es dort keine Trüffel mehr hat, was für alle Teilnehmer unfair wäre. Es gibt ja so viele andere Orte wo man Trüffeln kann und deshalb bitten wir dich, die Trainingsplätze nicht zu plündern.

Auch wenn es uns sehr unwohl ist, wird im Sinne einer Schadenspauschalisierung ein Betrag von Fr. 200.- fällig, sollten wir einen Kursteilnehmer an einem der bekannt gegebenen Trüffelplätze beim Üben sehen.

4.5 Trainingsferien und Mehrtagesseminare

Eine Anmeldung für ein Mehrtagesseminar oder Trainingsferien erfolgt über die Einsendung des entsprechenden Anmeldeformulars auf der Website der Hundeschule animalcoach.ch Zürich, kann jedoch auch per Anfrage über einen anderen Kanal erfolgen. Die Anmeldung wird dann verbindlich, sobald die Anmeldung von Seiten der Hundeschule animalcoach.ch Zürich bestätigt wird und der Kunde eine Anzahlung von Fr. 100.- auf das Konto der Hundeschule animalcoach.ch Zürich überwiesen hat. Diese Anzahlung muss spätestens 5 Tage nach Anmeldungsbestätigung von Seiten der Hundeschule animalcoach.ch Zürich erfolgen.

Der Gesamtbetrag für das Seminar oder die Trainingsferien muss spätestens 4 Monate im Voraus auf das Konto der Hundeschule animalcoach.ch Zürich überwiesen werden.

5. Preise & Abonnements

Die Preise der Unterrichts- und Trainingsangebote sind auf der Website der Hundeschule animalcoach.ch Zürich beim jeweiligen Angebot aufgeführt.

Für die Teilnahme an Gruppenkursen muss, wenn für einen Gruppenkurs nichts Anderweitiges ausgeschrieben ist, ein Abonnement erworben werden.

Jedes Abonnement berechtigt den Kunden, an einer bestimmten Anzahl Kursstunden teilzunehmen:

  • 5er-Abo: Teilnahme an 5 Kursstunden – das Abo ist für die Dauer von 6 Monaten gültig

  • 10er-Abo: Teilnahme an 10 Kursstunden – das Abo ist für die Dauer von 12 Monaten gültig

  • Welpen-Abo: Teilnahme an 4 Kursstunden – das Abo ist bis zur 16. Lebenswoche des Hundes gültig, es sei denn etwas anderes wird zwischen Kunde und Hundeschule animalcoach.ch Zürich vereinbart.

Die Laufzeit des Abonnements beginnt, sobald sich der Kunde erstmalig in der Hundeschul-App in einer Terminumfrage für eine Kurslektion eingetragen und damit verbindlich angemeldet hat.

Ein Anschluss-Abonnement kann nach Aufbrauchen eines Abonnements jederzeit erworben werden.

Pro Mensch-Hund-Team kann eine Begleitperson zu einem Training mitgebracht werden, für die Trüffelkurse gilt dies nicht und eine gesonderte Regelung ist bei Trüffelkursen in Kraft.

Die Zahlung der Kurs- bzw. Unterrichtsgebühr kann entweder per Überweisung oder TWINT-Zahlung vor der ersten Kursstunde erfolgen.

5.1 Trüffelpraxistraining (Modul 2 - 5)

Für das Trüffelpraxistraining muss der Kunde ein 4er-Abonnement erwerben, das den Kunden berechtigt, an 4 Kursstunden teilzunehmen. Das Abo ist für die Dauer von 6 Monaten gültig.

6. Anmeldung zu einzelnen Kursstunden eines Gruppenkurses

Kunden eines Gruppenkurses müssen sich in der Animalcoach-App für einzelne Kursstunden anmelden, und zwar durch Eintragung in der Terminumfrage des entsprechenden Kurses. Eine Anmeldung zu einer solchen Kursstunde muss bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Kursstunde geschehen, ansonsten kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.

7. Abwesenheiten & Rücktritt

7.1 Gruppenkurse - generelle Regelung

7.1.1 Gesamter Kurs / Abonnement

Bei Rücktritt von einem Gruppenkurs und einem bereits gebuchten Abonnement oder bei Abbruch nach Teilnahme an mindestens einer Kursstunde erfolgt keine Rückerstattung der Abonnementgebühr. Bei Rücktritt oder Abbruch mit Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses wird dem Kunden 50% des verbleibenden Abonnements rückerstattet.

7.1.2 Einzelne Kursstunde

Bei Abmeldung von einer einzelnen Kursstunde, zu der sich ein Kunde in der App vorher bereits angemeldet hat, werden folgende Beträge verrechnet:

  • bis 2 Tage (48 Stunden) vor der Kursstunde: 0% des Gesamtbetrages, also keine Abbuchung vom Abonnement

  • weniger als 2 Tage (48 Stunden) vor der Kursstunde, bei Nichterscheinen, Verspätung von mehr als 10 Minuten oder bei Abbruch der Kursstunde: 100% des Gesamtbetrages, also Abbuchung einer Kursstunde vom Abonnement

Eine Abmeldung von einer Kursstunde eines Gruppenkurses muss in der Animalcoach-App erfolgen.

7.2 Privattrainings und Einzeltrainings

Bei Rücktritt von Einzeltrainings und Privatstunden werden folgende Beträge verrechnet:

  • bis 3 Tage (72 Stunden) vor dem geplanten Einzeltraining: 0% des Gesamtbetrages

  • weniger als 3 Tage (72 Stunden) vor dem geplanten Einzeltraining oder bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtbetrages

Eine Absage eines geplanten Einzeltrainings muss per E-Mail an zuerich@animalcoach.ch erfolgen.

Bei Verspätung seitens des Kunden bei Einzeltrainings und Privatstunden endet die Privatstunde dennoch zum vereinbarten Zeitpunkt und die Privatstunde wird mit Startzeit wie gebucht verrechnet.

7.3 (Halb)Tagestrainings, Einführungskurse, Theoriekurse, Working Tests, einmalige Spezial-Trainings

Bei Rücktritt von einem Tagestraining, einem Einführungskurs, einem Theoriekurs, einem Working Tests oder einem einmaligen Spezial-Training werden folgende Beträge verrechnet:

  • bis 30 Tage vor Beginn des Trainings oder Kurses: 0% des Gesamtbetrages, jedoch werden CHF 50.- Bearbeitungsgebühr verrechnet

  • bis 10 Tage vor Beginn des Trainings oder Kurses: 50% des Gesamtbetrages, mindestens jedoch CHF 50.-

  • bis 2 Tage vor Beginn des Trainings oder Kurses: 75% des Gesamtbetrages, mindestens jedoch CHF 50.-

  • weniger als 2 Tage vor Beginn der Trainingsstunde, bei Nichterscheinen oder bei Trainingsabbruch: 100% des Gesamtbetrages

Der Grund für einen Rücktritt ist für die gestaffelte Zahlung des Gesamtbetrages irrelevant. Auch läufige Hündinnen berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt.

Eine Anmeldung ist gebunden an die angemeldete Person. Ersatzpersonen, die einen gebuchten Platz übernehmen möchten, werden nicht akzeptiert.

Ein Rücktritt von einem (Halb)Tagestraining, Einführungskurs oder Theoriekurs, Working Test oder von einem einmaligen Spezial-Training muss per E-Mail an zuerich@animalcoach.ch erfolgen.

7.4 Trüffelpraxistraining (Modul 2 - 5)

Bei Rücktritt von einem Trüffelpraxistraining werden folgende Beträge verrechnet:

  • bis 4 Tage vor Beginn der Trainingsstunde: 0% des Gesamtbetrages, also keine Abbuchung vom Abonnement

  • weniger als 4 Tage vor Beginn der Trainingsstunde, bei Nichterscheinen oder bei Trainingsabbruch: 100% des Gesamtbetrages, also Abbuchung einer Kursstunde vom Abonnement

Ein Rücktritt von einem Trüffelpraxistraining muss durch Austragen für das entsprechende Datum in der Terminumfrage der Hundeschul-App erfolgen.

7.5 Trainingsferien und Mehrtagesseminare

Bei Rücktritt von Trainingsferien oder Mehrtagesseminaren wird die bei der Anmeldung geleistete Anzahlung von Fr. 100.- in keinem Fall erstattet, wenn die Trainingsferien oder ein Mehrtagesseminar von Seiten des Kunden storniert werden.

Ausser der Anzahlung werden folgende Beträge verrechnet:

  • bis 4 Monate vor Trainingsbeginn: 0% des Gesamtbetrages, jedoch Verrechnung der Anzahlung von Fr. 100.-

  • 2 bis 4 Monate vor Trainingsbeginn: 50% des Gesamtbetrages jedoch mindestens die Anzahlung von Fr. 100.-

  • weniger als 2 Monate vor Trainingsbeginn, bei Nichterscheinen oder bei Trainingsabbruch: 100% des Gesamtbetrages

Der Grund für einen Rücktritt ist für die gestaffelte Zahlung des Gesamtbetrages irrelevant. Auch läufige Hündinnen berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt.

Eine Anmeldung für Trainingsferien oder ein Mehrtagesseminar ist gebunden an die angemeldete Person. Ersatzpersonen, die einen gebuchten Platz übernehmen möchten, werden nicht akzeptiert.

Eine evtl. gebuchte Unterkunft wie z.B. ein Hotel kann hiervon abweichende Rücktrittsbedingungen definieren.

Ein Rücktritt von einem Seminar oder Trainingsferien muss per E-Mail an zuerich@animalcoach.ch erfolgen.

Eine evtl. gebuchte Unterkunft wie z.B. ein Hotel kann hiervon abweichende Rücktrittsbedingungen definieren.

Ersatzteilnehmer für Trainingsferien und Mehrtagesseminare

Die vorstehend aufgeführte Stornokosten entfallen, wenn ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird, der dem Trainingsniveau der Gruppe entspricht und der von Seiten der Hundeschule animalcoach.ch Zürich akzeptiert wird. Die Buchung erfolgt in jedem Falle offiziell über die Website der Hundeschule animalcoach.ch Zürich oder per E-Mail an zuerich@animalcoach.ch.

Die Anzahlung in Höhe von Fr. 100.- ist hiervon unberührt und wird in jedem Fall berechnet.

Beispiel: Die Trainingsgebühr für Trainingsferien beträgt Fr. 400.-, die Anzahlung hierfür beträgt Fr. 100.-. Bei Nachrücken eines geeigneten Ersatzteilnehmers werden Fr. 300.- rückerstattet.

Wird kein Ersatzteilnehmer gefunden oder nicht von der Hundeschule animalcoach.ch Zürich akzeptiert, so wird der Betrag verrechnet, wie in der obigen Staffelung beschrieben.

Ein Anspruch auf einen Teilnehmer von einer Warteliste besteht nicht.

8. Kursumbuchung

In Einzelfällen ist die Umbuchung von Kursstunden eines Kurses auf einen anderen Kurs möglich, jedoch immer nur nach Absprache zwischen Kunde und Hundeschule animalcoach.ch Zürich. Sollte die Hundeschule animalcoach.ch Zürich eine angefragte Umbuchung akzeptieren, fällt eine Umbuchungsgebühr von Fr. 50.- an, die der Kunde an die Hundeschule animalcoach.ch Zürich leistet.

9. Trainingsort

Der Unterricht erfolgt am Trainingsort der durch die Hundeschule animalcoach.ch Zürich definiert wird. Bei Gruppenkursen ist der Trainingsort in den meisten Fällen der Hundetrainingsplatz im Albisgüetli Zürich. Definitiv wird der Trainingsort der jeweiligen Kursstunde jedoch ein bis zwei Tage im Voraus in der Animalcoach-App mitgeteilt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich rechtzeitig über den Trainingsort zu informieren.

10. Allgemeine Richtlinien

Der Hund ist im Unterricht jeweils vom eingetragenen Besitzer, respektive einer erwachsenen Person - ab 16 Jahren - zu führen.

Als Kommunikationsplattform für Gruppenkurse dient die App der Hundeschule animalcoach.ch Zürich, in der für jeden Kunden nach Kursanmeldung und Anmeldungsbestätigung ein individuelles Nutzerkonto angelegt wird. Sämtliche wichtige Informationen zum gebuchten Unterricht oder den gebuchten Trainings sind der genannten App zu entnehmen.

Videoaufnahmen in Einzeltrainings, Gruppenkursen, Seminaren und allen weiteren Angeboten sind ausschliesslich nach Rücksprache mit der Trainingsleitung und deren Einvernehmen gestattet.

Sämtliche Kurs- und Seminarunterlagen, die Kursteilnehmern online oder offline zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen weder kopiert noch weitergegeben werden und dienen ausschliesslich dem Eigengebrauch.

11. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung entstehen, wird Zürich, Schweiz, als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.

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